Du hast soeben Dein Unternehmen gegründet und im Vorjahr bereits Ausgaben getätigt, wie zB. Ausbildungen absolverit, Software und Laptop angeschafft, Homepage erstellt, etc? Diese Ausgaben können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Wenn Du im Jahr 2017 angestellt warst und Lohnsteuer bezahlt hast, wird Dir - so wie auch bei der Berücksichtigung von Werbungskosten - etwas rückerstattet. Hattest Du sehr hohe Ausgaben und es verbleibt insgesamt ein Verlust, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen der nächsten Jahre verrechnet werden. Die Einkommensteuererklärung für 2017 kann bis zum 30.4.2018 in Papierform oder bis 30.6.2018 über Finanzonline eingereicht werden.