02. Dezember 2019
Bei Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen kann die Gewinnbesteuerung am Jahresende beeinflusst werden, wenn zB Ausgaben oder Investitionen bis Jahresende getätigt (und bezahlt!) werden. Darunter fällt auch eine Vorauszahlung für die SVA für das betreffende Jahr. Die Vorauszahlung muss aufgrund einer Hochrechnung ermittelt (willkürliche Vorauszahlungen werden steuerlich nicht anerkannt).
26. April 2019
Erbringt ein Unternehmen in Ö an Unternehmen in D Leistungen per Download, wie zB Apps, Filme, Bücher, Musik, Spiele, Software, Fotos, etc. kommt grundsätzlich das Reverse Charge System zur Anwendung. Das heißt, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Der österreichische Unternehmer verrechnet keine Umsatzsteuer und bringt nur einen Vermerk auf der Rechnung an. Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selber berechnen und abführen. Wichtig ist, dass die...

26. April 2019
Erbringt ein Unternehmen in Ö an eine Privatperson in D Leistungen per Download, wie zB Apps, Filme, Bücher, Musik, Spiele, Software, Fotos, etc. so unterliegen diese Leistungen nicht der österreichischen, sondern der deutschen Umsatzsteuer. Der österreichische Unternehmer muss sich im jeweiligen Mitgliedsstaat seiner Privatkunden umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die Steuer abführen. Um sich nicht in allen 27 Mitgliedsstaaten registrieren...
24. Februar 2019
100 Prozent sind absetzbar, wenn Verpflegungskosten bei einer Schulung, die im Schulungspreis inkludiert sind, Produkt- und Warenverkostungen Bewirtung anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen für Geschäftspartner im Zusammenhang mit Betriebsbesichtigungen zur Kundengewinnung.

10. Februar 2019
Geschäftsessen sind zu 50 Prozent als Bewirtungskosten abzugsfähig, wenn die Bewirtung im Zusammenhang mit einer betrieblich veranlassten Informationsveranstaltung oder einer Pressekonferenz Bewirtung im Betrieb bei Geschäftsbesprechung Arbeitsessen im Vorfeld eines angestrebten, konkreten Geschäftsabschlusses (Nachweis über das konkrete Rechtsgeschäft muss erbracht werden!) Tipp: Der Name des Geschäftspartners sowie das angestrebte Geschäft gleich am Beleg vermerken!
31. Januar 2019
Manche Bewirtungskosten kann man zu 100 Prozent absetzen, manche zu 50 Prozent, andere gar nicht.Nicht abzugsfähig sind Bewirtungskosten, wenn die Bewirtung hauptsächlich der Repräsentation gilt, zBBewirtungskosten im Privatbereicheine Feier zur Betriebseröffnung außerhalb des Betriebsdie Bewirtung aus persönlichem Anlass, wie z.B. einem Geburtstagdie Bewirtung in Zusammenhang mit nicht absetzbaren Besuchen von Casinos, Bällen, Konzerten etc.die Bewirtung in Form eines Arbeitsessens nach...

02. Januar 2019
Wenn Du geschäftlich unterwegs bist (mehr als 25 km von Deinem Unternehmenssitz entfernt und mindestens 3 Stunden Reisedauer) kannst Du pro angefangene Stunde 2,20 Euro maximal 26,40 EUR pro Tag als Taggeld, sogenannte „Diäten“ ansetzen. 10% kannst Du als Vorsteuer geltend machen. Für Auslandsreisen gelten andere Tagsätze. Darüber hinaus kannst Du Ausgaben für Hotel, Zug, Taxi, Flug oder Kilometergelder etc. ansetzen.
25. Dezember 2018
Wenn Du eine Registrierkasse verwendest, vergiss bitte nicht mit Ende des Kalenderjahres (auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren) einen signierten Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren. Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend (bis spätestens 15. Februar 2019) und kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Deine Registrierkasse durchgeführt werden.

15. Dezember 2018
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung (“Lohnsteuerausgleich”) für das Jahr 2013 aus. Dabei wird errechnet, ob im veranlagten Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. Absetzbar sind zB. Kirchenbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, Versicherungsprämien, Kinderbetreuungskosten, etc. Du kannst mich diesbezüglich gerne kontaktieren!
01. Dezember 2018
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern, sind bis zu 365 EUR pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von 186 EUR jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Bargeschenke sind allerdings immer steuerpflichtig!

Mehr anzeigen