Steuerspartipps 2018 - Tipp 2

Für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen zu beachten: bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (z. B. Gehälter, Mieten, Versicherungsprämien, etc.) ist die 15-tägige Zurechnungsfrist zu beachten!!!Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2018, die am 3.1.2019 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2018 als bezahlt.